STEUERTERMINE

Einkommensteuer Vorauszahlungen:

10. März

10. Juni

10. September

10. Dezember

Gewerbesteuer Vorauszahlungen:

15. Februar

15. Mai

15. August

15. November


Umsatzsteuervorauszahlungen:

10. des folgenden Monats

bei Dauerfristverlängerung 1 Monat später

Abgabe der Jahressteuererklärung:

grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres

Ausnahme steuerliche beratende Mandanten: 28. Februar des Zweitfolgejahres

Der Finanzverwaltung bleibt es vorbehalten, in besonderen Fällen Erklärungen vorab anzufordern.